Normkonform in der ZfP – Teil 2 von 4

Alle auf einen Blick

Im zweiten Teil unserer Reihe „Normkonform in der ZfP“ schauen wir uns die wichtigsten Normen für die Einhaltung des Stands der Technik mit einem Fokus auf digitalisierte Prozesse im Detail an. Und dieser Blick lohnt sich auch für diejenigen, die denken, dass sie die einschlägigen Normen schon lange kennen. Denn in den letzten Jahren wurden viele von ihnen revidiert, neu standardisiert oder – im Zuge der zunehmenden Digitalisierung – neu konzipiert.

DIN EN ISO/IEC 17025:2018

Aufgepasst! Bei dieser Norm gibt es Handlungsbedarf: Akkreditierte Prüf- und Kalibrierlabore müssen ihre Akkreditierung bis zum 30. November 2020 auf die aktualisierte Norm umgestellt haben.

Wofür steht die Norm? Für die geprüfte und zertifizierte Arbeitsweise der Labore, also die der Prüfdienstleister (ZFP), der Werkstoffprüfer und der Materialprüfer. Die Norm fixiert nämlich die Kompetenzen der Labore sowie einheitliche, unparteiliche und länderübergreifende Arbeitsweisen. Außerdem umfasst sie Regeln zur Verlässlichkeit durch Konformitätsbewertung, zur Rückführbarkeit aller Messgrößen, zur Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit der Messergebnisse und zur kontinuierlichen Überwachung und Weiterentwicklung des Managementsystems und des Fachpersonals. Auch die Frage, welche Verfahren zur Ermittlung von Messunsicherheiten und zur Erstellung valider Prüfergebnisse und -berichte notwendig sind, werden beantwortet.

Mit Blick auf Digitalisierung der Prozesse seien hier folgende Inhalte der Norm genannt:

  1.  Die Norm besagt, dass ein Laboratorium über ein System zur eindeutigen Kennzeichnung von Prüf- oder Kalibriergegenständen verfügen muss. Das System muss sicherstellen, dass keine Gegenstände verwechselt werden, weder physisch noch dann, wenn auf sie in Aufzeichnungen oder anderen Dokumenten Bezug genommen wird.

  2.  Das Labor muss auch sicherstellen, dass die technischen Aufzeichnungen für alle Labortätigkeiten die Ergebnisse, den Bericht und alle sonstigen relevanten Informationen enthalten. Diese Anforderung zielt darauf ab, Faktoren, die sich auf Messergebnisse oder Messunsicherheiten beziehen, schnell erkennen zu können. Und darauf, Labortätigkeiten unter gleichen (reproduzierbaren) Bedingungen durchzuführen.

  3.  Außerdem muss das Labor gewährleisten, dass Änderungen an technischen Aufzeichnungen zu früheren Versionen oder zu ursprünglichen Beobachtungen zurückverfolgt werden können. Es müssen also die ursprünglichen und die geänderten Daten aufbewahrt werden.

  4.  Und schließlich muss sich das Labor bestenfalls mit den Leistungen und Ergebnissen anderer Labore vergleichen.

Diese Anforderungen lassen sich durch den Einsatz von JiveX leicht erfüllen. Denn mit der Digitalisierung der Prozesse und der Ergebnisse entsteht automatisch höhere Reproduzierbarkeit und Vergleichbarkeit.

DIN EN ISO/IEC 17020

Die Norm umfasst die Anforderungen an den Betrieb verschiedener Inspektionsstellen-Typen. Ein wichtiger Bestandteil der Norm: Die Angaben zu den Anforderungen an Prüfsoftware. Allgemein gesprochen muss die Software im Zusammenhang mit Inspektionen für den Verwendungszweck geeignet sein. Darunter kann sich nun niemand so recht etwas vorstellen, weshalb es auch eine Spezifizierung hierzu gibt: Eine Software ist für den Verwendungszweck geeignet, wenn Verfahren zum Schutz der Integrität und Sicherheit der Daten vorhanden sind. Zur Eignung gehört ebenfalls, dass die Inspektionsstelle über ein System zur Auftragsprüfung und Steuerung der Arbeiten verfügt das sicherstellt, dass laufende Arbeiten überwacht werden, indem sie regelmäßigen Überprüfungen und Nachbesserungen unterworfen werden.

Doch nicht nur an die Software, auch an die von ihr erzeugten digitalen Daten werden Anforderungen gestellt. Zum Beispiel muss sichergestellt sein, dass Daten, die über digitale Schnittstellen von einem System in ein anderes übermittelt werden, vor Veränderungen geschützt sein müssen – Schutz der Integrität und Sicherheit nennt die Norm das. Und natürlich müssen die Schnittstellen die Daten – die Norm nennt sie Angaben - vollständig und fehlerfrei übermitteln. Um Verwechslungen auszuschließen, müssen Daten außerdem eine eindeutige ID tragen – sinnvollerweise schon im Auftrag. Und schließlich muss gewährleistet sein, dass der Inspektionsbericht oder die Inspektionsbescheinigung eindeutig auf einen Prüfer und einen Auftrag zurückzuführen sein.

DIN EN ISO 17636 (Teil 1 & 2)

Dies zweigeteilte Norm zielt konkret auf die ZfP von Schweißnahtverbindungen mittels Durchstrahlungsprüfung ab. Teil 1 umfasst dabei Röntgen- und Gammstrahlungstechniken mit Filmen, Teil 2 solche mit digitalen Detektoren. Dabei wird der Film durch Speicherfolien oder Matrixdetektoren ersetzt. Bei der digitalen Arbeitsweise gibt es folgendes zu beachten:

Die Originalbilder des relevanten Objektbereichs sind in der durch das Detektorsystem bereitgestellten vollen Auflösung zu speichern. Vor der Speicherung der Rohdaten darf nur die Bildverarbeitung angewendet werden, die mit der Detektorkalibrierung im Zusammenhang steht und zur dazu dient, artefaktfreie Bilder anzufertigen. Dazu gehört die Offset- und Weissbildkorrektur und die Bad-Pixel-Interpolation.

Außerdem muss die Datenspeicherung redundant sein und durch geeignete Sicherungsstrategien zur Langzeitspeicherung unter Verwendung einer verlustlosen Datenkompression unterstützt werden.

DIN EN ISO 20769 (Teil 1 und Teil 2)

Die zweigeteilte Norm ersetzt die alte DIN EN 16407. Inhaltlich geht es um die ZfP Durchstrahlungsprüfung auf Korrosion und Ablagerungen in Rohren mit Röntgen- und Gammastrahlen. Teil 1 der Norm – der am häufigsten zur Anwendung kommt – beschreibt sowohl die analoge als auch die digitale tangentiale Durchstrahlungsprüfung. Teil 2 beschreibt die Doppelwand-Durchstrahlungsprüfung – ebenfalls analog und digital. Bei der Aufzeichnung und Speicherung digitaler Bilder ist darauf zu achten, dass die CR-/DDA-Bilder in einem Datenformat gespeichert sind, das mindestens 12 Bit/Pixel unterstützt. Die Originaldaten sollten auch hier in der durch den Detektor bereitgestellten vollen Auflösung gespeichert werden. Was die Bearbeitung der Rohdaten sowie die verlustfreie Datenspeicherung betrifft, so gelten die Anforderungen aus der DIN EN ISO 17636 auch hier.

AD 2000-Merkblatt HP 5/3

Insbesondere für Anlagen der Prozessindustrie wie Raffinerien und Chemiewerke ist die HP 5/3 interessant. Die Richtlinie regelt Art und Umfang der Zerstörungsfreien Prüfungen, die Bewertung der Anzeigen an Schweißverbindungen von Druckbehältern und drucktragenden Druckbehälterteilen, sowie die Überwachung der Prüfungen.

Innerhalb dieses Prozesses kann die Digitalisierung vor allem bei der Prüfungsüberwachung eine Rolle spielen und Abläufe optimieren.

Denn bei der Überwachung muss sich die zuständige unabhängige Stelle von der einwandfreien Durchführung der Prüfungen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Auswahl der geprüften Stellen, der sachgemäßen Ausführung und Bewertung der Anzeigen, überzeugen. Stellt sie dabei bedenkliche Mängel fest, hat sie die Wiederholung der Prüfungen oder Ausbesserungen zu verlangen. Liegen die informationen digital vor, können sie zum einen schnell und vollständig verfügbar gemacht werden. Zum anderen liegen im Falle einer Wiederholung wegen bedenklicher Mängel alle Prüfparameter vor, so dass die erneute Überprüfung einfach angepasst werden kann.

Bei Anwendung des Durchstrahlungsverfahrens sind der zuständigen unabhängigen Stelle die Filme und Prüfberichte einschließlich der vor den Ausbesserungen angefertigten Aufnahmen vorzulegen. Die zuständige unabhängige Stelle überzeugt sich in der Regel durch Stichproben, ob sie zu einer ähnlichen Bewertung der Filme kommt. Stellt sie dabei mangelhafte Übereinstimmung der Bewertung fest, hat sie sämtliche Filme im Rahmen des Prüfumfangs zu bewerten. Bei Anwendung des Ultraschallverfahrens begutachtet die zuständige unabhängige Stelle die Prüfberichte. Die Ergebnisse der werksseitig durchgeführten Ultraschallprüfung werden von der zuständigen unabhängigen Stelle stichprobenweise bis zu 10 % des Prüfumfanges nicht objektgebunden überprüft. Auch hier gilt: Digital vorhandene Daten optimieren das Prüfverfahren.

Sie haben Fragen zur Umstellung auf digitale Prozesse? Oder dazu, digitale Prozesse normkonform zu gestalten? Sprechen Sie uns an! Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und erörtern gemeinsam mit Ihnen die individuellen Anforderungen für Ihr Prüflabor.

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